Der Ehrenausschuss ist satzungsgemäß neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, eins der drei Organe des Vereines
Der Ehrenausschuss besteht gemäß unserer Vereinssatzung aus mindestens vier und höchstens sieben Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar sind Mitglieder, die sich um den Verein verdient gemacht haben, mindestens 10 Jahre dem Verein angehören und älter als 45 Jahre sind. Mitglieder des Ehrenausschusses dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Ehrenausschuss wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Die vornehmliche Aufgabe des Ehrenausschusses besteht in der Unterstützung des Vorstandes und der Traditionswahrung des Vereins. Spannungen innerhalb des Vereins soll der Ehrenausschuss in Gesprächen abbauen und bei Kontroversen vermittelnd tätig werden. Der Ehrenausschuss kann bei Problemen von jedem Mitglied kontaktiert werden. Umgekehrt sind alle Vereinsmitglieder verpflichtet, einer Ladung des Ehrenausschusses Folge zu leisten.
Unser Ehrenrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

- Franz Kerber
Vorsitzender des Ehrenausschusses - 01726616191
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- Günther Reisert
stellvertr. Vorsitzender des Ehrenausschusses - 06023 6560
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- Werner Seipel
Mitglied des Ehrenaussschusses - 017661896206
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- Dieter Trageser
Mitglied des Ehrenaussschusses - 015738138466

- Henning Kaul
Mitglied des Ehrenaussschusses - 01728108512
